AGB

guet z wüssä

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ALLGEMEINE GESCHÄFTS-BEDINGUNGEN

 

VERTRAGSABSCHLUSS UND GELTUNGSBEREICH DER AGB

  1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten, soweit keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden. Die Erteilung eines Auftrags schliesst die Anerkennung der AGB der dropZone-Productions GmbH (im Folgenden dropZone) durch die Auftraggeberin (im Folgenden Leistungsbezügerin) ein.

  2. dropZone stellt der Leistungsbezügerin die in der Bestellung aufgelisteten Leistungen zur Verfügung. Die folgenden Vertragsbedingungen gelten für sämtliche Dienstleistungen, die von der Leistungsbezügerin bezogen werden.

  3. Bestellungen können schriftlich vorgenommen werden.

  4. Der Vertrag tritt in Kraft, wenn die Bestellung der Leistungsbezügerin von dropZone schriftlich bestätigt wurde.

  5. Vereinbarungen, die von diesen AGB abweichen, werden schriftlich per Brief oder E-Mail festgelegt.

VERWENDUNG DER PRODUZIERTEN MEDIEN

  1. Der Kunde erhält sämtliche Nutzungsrechte, auf alle im Auftrag produzierten Medien.

  2. Das Duplizieren oder Anpassen produzierter Medien in irgendeiner Form, sind nur mit schriftlicher Zustimmung von dropZone gestattet.

  3. Für Abweichungen, hat die Leistungsbezügerin eine Konventionalstrafe in der Höhe des Gesamtprojekthonorars zu bezahlen. Weitergehende Schadenersatzforderungen behält sich dropZone vor.

URHEBERRECHT UND RECHTE DRITTER

  1. dropZone überträgt der Leistungsbezügerin nur das Nutzungsrecht der produzierten Medien.

  2. Alle produzierten Medien sind mit der Quellenangabe, d. h. mit dem Firmennamen «dropZone-Productions GmbH», zu versehen, sofern keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden. Sollte der Urhebervermerk nicht unmittelbar bei den produzierten Medien stehen, ist er so anzugeben, dass klar wird, zu welchen Medien er gehört.

  3. Wird der Urheber bei einer Reproduktion nicht genannt, berechnet dropZone das Gesamtprojekthonorar.

  4. Die Leistungsbezügerin hat abzuklären, ob Dritten Urheber- oder Persönlichkeitsrechte zustehen. Die Leistungsbezügerin ist verpflichtet, sich in Bezug auf diese Rechte mit den betreffenden Personen zu einigen. Wird dies unterlassen und machen Dritte Rechte geltend, ist die Leistungsbezügerin verantwortlich und haftbar.

  5. dropZone übernimmt keine Ersatzforderungen, die sich aus der Verwendung den produzierten Medien ergeben. Ein Rückgriff auf dropZone ist ausgeschlossen.

ARTLIST.IO

  1. Für allfällige Musik in den Produktionen verwendet dropZone lizenzierte Musik der Plattform artlist.io.

  2. Die Musik ist im Rahmen der im Projekt vereinbarten Nutzung lizenziert.

  3. Dabei handelt es sich nicht um ein exklusives Nutzungsrecht.

  4. Wenn die Leistungsbezügerin eine Produktion öffentlich vorführen will und dadurch entsprechende Gebühren anfallen, sind diese von der Leistungsbezügerin zu begleichen.

ENVATO ELEMENTS

  1. Für allfällige Bild- oder Videoelemente in den Produktionen verwendet dropZone lizenzierte Produkte der Plattform elements.envato.com.

  2. Die Produkte sind im Rahmen der im Projekt vereinbarten Nutzung lizenziert.

  3. Dabei handelt es sich nicht um ein exklusives Nutzungsrecht.

  4. Wenn die Leistungsbezügerin eine Produktion öffentlich vorführen will und dadurch entsprechende Gebühren anfallen, sind diese von der Leistungsbezügerin zu begleichen.

Requisiten & Setbau

  1. Nach Abschluss eines Projekts hat der Kunde eine Frist von 60 Tagen, um sämtliche für das Projekt verwendeten Requisiten abzuholen.

  2. Werden die Requisiten innerhalb der genannten Frist nicht vom Kunden abgeholt, geht das Eigentum an diesen Requisiten automatisch und ohne weitere Benachrichtigung an dropZone über.

  3. dropZone übernimmt keine Haftung für etwaige Verluste oder Schäden an den Requisiten, die nach Ablauf der Abholfrist entstehen.

ZAHLUNGSVERZUG

  1. Die Rechnungen müssen von der Leistungsbezügerin innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist beglichen werden.

  2. Erfolgt innerhalb der festgelegten Frist keine Zahlung, gerät die Leistungsbezügerin in Verzug, ohne dass dropZone ein förmliches Mahnverfahren durchführt.

  3. Wenn die Leistungsbezügerin in Zahlungsverzug ist, muss sie Mahngebühren an dropZone bezahlen. Die Mahngebühren betragen gemäss Art. 104 OR 5% der Gesamtprojektkosten.

GEHEIMHALTUNG

  1. Die Vertragspartner behandeln alle Informationen vertraulich, die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind.

  2. dropZone kann vertrauliche Informationen innerhalb von dropZone verwenden und gewährleistet eine entsprechend vertrauliche Behandlung innerhalb der Firma.

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  1. Für Lieferungen ins Ausland gilt schweizerisches Recht als vereinbart.

  2. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz von dropZone, sofern nicht abweichendes festgehalten wurde.


© dropZone | Juni 2024